Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir legen unseren Lieferungen ausnahmslos die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir. Sie haben keine Gültigkeit.
  2. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Verträge kommen nach unserer Wahl entweder durch unsere Bestätigung oder durch Erbringung der Leistung zustande.
  3. Von uns angegebene Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Ist der Käufer für den Transport der Ware verantwortlich, hat er sicherzustellen, dass das Transportmittel sauber und trocken, für die Beladung mit der Ware und deren Transport geeignet ist, unseren Sicherheitsnormen sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Werden diese Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist UFG berechtigt, das Transportmittel nicht zu beladen oder beladen zu lassen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Eine Pflicht, das Transportmittel zu überprüfen oder zurückzuweisen, ergibt sich für UFG hieraus jedoch nicht.
  5. Erfolgt die Lieferung auf wiederverwendbaren Paletten – unabhängig, ob diese in unserem Eigentum stehen oder nicht – hat der Käufer diese Paletten in gutem Zustand zu erhalten und uns auf entsprechendes Verlangen zur Abholung bereitzustellen. Wir sind nicht verpflichtet, Ersatzpaletten anzunehmen.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und Abweichungen in Qualität und Menge unverzüglich zu rügen.
    1. Unsere Lieferungen erfolgen zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreis, zuzüglich etwaiger Verladung, Verpackung, Fracht oder Versicherung sowie zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung ins Ausland mehrwertsteuerfrei, sind wir berechtigt, die deutsche Mehrwertsteuer nachzuberechnen, sofern der Käufer uns nicht innerhalb von zwei Wochen eine Gelangensbestätigung übermittelt, die die Lieferung ins Ausland bestätigt. Zahlungen haben in EURO spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Skonti gewähren wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Zahlung innerhalb der für die Gewährung des Skontos erfolgten Frist erfolgt ist.
    2. Wird eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstag geleistet, werden auch alle anderen Forderungen, die wir gegen den Käufer besitzen, fällig. Unser Recht, Verzugszinsen sowie Schadenersatz zu leisten, bleibt hiervon unberührt.
  7. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  8. Haben wir Grund zu der Annahme, dass sich die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert oder ungenügend ist oder gerät der Käufer mit der Zahlung bereits fälliger Forderungen in Verzug, so können wir künftige Lieferungen davon abhängig machen, dass uns eine angemessene Sicherheit gestellt wird oder der Käufer Vorauskasse leistet. Dies gilt auch dann, wenn dies bei der Bestellung nicht vereinbart wurde.
  9. Der Käufer ist verpflichtet, sich über Beschaffenheit und Eigenschaften der von uns gelieferten Ware durch die von uns gelieferten oder über unsere Homepage abrufbaren Datenblätter und Verzeichnisse kundig zu machen. UFG haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte entstehen.
  10. UFG gewährleistet, dass die gelieferten Produkte unseren Standardspezifikationen entsprechen. Im Übrigen übernimmt UFG keine Garantie oder Gewährleistung für Qualität, Markttauglichkeit oder Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck. Eine Verwendung unserer Produkte für medizinische Anwendungen wird weder empfohlen noch befürwortet. Wir lehnen jede Haftung ab, die im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte im medizinischen Bereich stehen.
    1. Sind wir – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – zum Schadenersatz verpflichtet, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die Auftragssumme.
    2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht, unsere Haftpflicht auf den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes beruht oder im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Ist unsere Haftung nach Absatz 1 begrenzt, so gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Angestellten, Monteure oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
    4. Wir haften nicht für verzögerte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, sofern diese durch Umstände begründet sind, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, Rohstoff- oder Energieknappheit – auch bei unseren Lieferanten.
    1. Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, solange nicht alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung durch den Käufer beglichen sind. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zum Forderungseinzug berechtigt.
    2. Die Verarbeitung oder Umbildung von Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer uns anteilig Miteigentum an dieser Sache im Verhältnis der oben genannten Vorschrift. Die so verarbeitete oder neu hergestellte Sache verwahrt der Käufer für uns. Verkauft er die Sache, tritt der Käufer seine Forderung aus dem Weiterverkauf anteilig an uns ab.
    3. Auf Verlangen des Käufers geben wir Sicherungen frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung oder die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Gerät der Käufer mit der Zahlung unserer Lieferungen in Verzug, gerät er in Vermögensverfall und/oder beantragt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, erlischt seine Befugnis zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und zum Einzug der hieraus resultierenden Forderungen.
  11. UFG hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer an Dritte abzutreten.
  12. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
  13. Der Käufer ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegen uns bestehende Ansprüche an Dritte abzutreten. Etwas anderes gilt lediglich für Konzernunternehmen oder Factoring-Partner.
  14. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Einschluss des internationalen Kaufrechts.
  15. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Lörrach. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch am Sitz seiner Niederlassung oder an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Stand 15.09.2015